In Oberösterreich wurden 3 Bewilligungen für die Ausspielung mit Glücksspielautomaten in Automatensalons und / oder in Einzelaufstellung (Mischlizenz) mit je 392 Glücksspielautomaten für 15 Jahre erteilt.
Somit dürfen mit Ausnahme der Casinos Austria AG und der Österreichischen Lotterien Gesellschaft nur die oben erwähnten drei Anbieter in Oberösterreich Glücksspielautomaten betreiben.
Alle übrigen Glücksspielautomaten sind gesetzeswidrig!