Ausspielungsbewilligung

In Oberösterreich wurden 3 Bewilligungen für die Ausspielung mit Glücksspielautomaten in Automatensalons und / oder in Einzelaufstellung (Mischlizenz) mit je 392 Glücksspielautomaten für 15 Jahre erteilt.

 

  • Admiral Casino & Entertainment AG für die Ausspielung in Automatensalons und/oder Einzelaufstellung
  • PA Entertainment & Automaten AG für die Ausspielung in Automatensalons und/oder Einzelaufstellung
  • Excellent Entertainment AG für die Ausspielung in Automatensalons und/oder in Einzelaufstellung

 

Somit dürfen mit Ausnahme der Casinos Austria AG und der Österreichischen Lotterien Gesellschaft nur die oben erwähnten drei Anbieter in Oberösterreich Glücksspielautomaten betreiben.

 

Alle übrigen Glücksspielautomaten sind gesetzeswidrig!