Anforderungen an den Betrieb von Glücksspielautomaten in Einzelaufstellung

  • Die Einzelaufstellung ist nur in Betriebsräumlichkeiten einer Person zulässig, die eine aufrechte Gastgewerbeberechtigung hat.
  • Der maximale Einsatz pro Spiel darf in Einzelaufstellung 1 Euro nicht übersteigen.
  • Der maximal mögliche Gewinn pro Spiel beträgt 1.000 Euro.
  • Ein Spiel muss mindestens 2 Sekunden dauern.
  • Die Spiele dürfen keine parallel laufenden Spiele enthalten.
  • Eine Überschreitung des maximal möglichen Einsatzes bzw. Gewinnes durch Begleitspiele während dem Spielablauf ist verboten.
  • Es dürfen keine Jackpots ausgespielt werden.
  • Pro Spieler ist nur eine maximale Tagesspieldauer von 3 Stunden erlaubt.
  • Die mathematisch ermittelte Gewinnausschüttungsquote muss zwischen 82% und 92% liegen.
  • Spielinhalte mit aggressiven, gewalttätigen, kriminellen, rassistischen oder pornografischen Darstellungen sind verboten.
  • Jede Spielerin und jeder Spieler muss jederzeit in eine deutsche Fassung der Spielbeschreibungen Einsicht nehmen können.